Aufstiegs BAföG
Finanzielle Fördermöglichkeiten bei beruflichen Weiterbildungen
Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ist das altersunabhängige Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nichtmehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen. Gefördert werden einkommens- und vermögensunabhängig die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts bei Vollzeit und Teilzeitfortbildungen.
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- bis zu 15.000 €
- Zuschussanteil 40%
- Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 40%
Meisterbonus
Voraussetzung
Die Prüfung muss erfolgreich abgelegt worden sein.
Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der Bonus auch mehrfach (je bestandener Prüfung) gewährt werden.
Bei gleichzeitiger Teilnahme am schulischen und beruflichen Prüfungsverfahren (z.B. Fachschule/Kammerprüfung) wird der Bonus lediglich einmal für die zeitlich erste Prüfung gewährt. Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Der Bonus beträgt derzeit 1 500 Euro.
Steuerliche Aspekte
Den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen können Arbeitnehmer bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigen lassen.
Fort- und Weiterbildungskosten sind Werbungskosten nach § 9 Einkommensteuergesetz (EStG).
Aus- und Fortbildungskosten sind beispielsweise:
- Kursgebühren bzw. Lehrgangskosten
- Prüfungsgebühren
- Fachliteratur
- Fahrtkosten zum Veranstaltungsort und zu Arbeitsgemeinschaften
WeGebAU-Programm
Arbeitnehmer die keinen Berufsabschluss haben oder 4 Jahre an- oder ungelernt beschäftigt sind, können die Weiterbildungskosten voll erstattet werden. Der Arbeitgeber kann entsprechend dem weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall einen Arbeitsentgeltzuschuss erhalten. Die Maßnahme muss jedoch zu einem Berufsabschluss oder zu einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation führen. Gelernten Arbeitnehmern in Klein- und Mittelbetrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, können die Weiterbildungskosten bis zu 75% erstattet werden. Der Arbeitgeber übernimmt mindestens 25% der Kosten. Allen übrigen Arbeitnehmern können die Weiterbildungskosten bis zu 50% erstattet werden. Der Arbeitgeber übernimmt mindestens 50% der Kosten.
Ansprechpartner:
Die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung haben Ihren Sitz in den Landratsämtern.
Landratsamt Cham
Telefon: 09971 78-420
Fax: 09971 845-141
E-Mail: bafoeg@lra.landkreis-cham.de
Landratsamt Schwandorf
Telefon: 09431 471321
Fax: 09431 471469
E-Mail: poststelle@landkreis-schwandorf.de
Landratsamt Regensburg
Telefon: 0941 4009-250
Fax: 0941 4009-427
E-Mail: ausbildungsfoerderung@landratsamt-regensburg.de
Landratsamt Straubing
Telefon: 09421 973-216
Fax: 09421 973-169,
E-Mail: linge.thomas@landkreis-straubing-bogen.de
Landratsamt Deggendorf
Telefon: 0991 3100-216
Fax: 0991 3100-41257
E-Mail: CassinC@lra-deg.bayern.de
Landratsamt Regen
Telefon: 09921 601-201
Fax: 09921 601-100
E-Mail: lweinberger@lra.landkreis-regen.de
Haben Sie weitere Fragen?
Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzten: