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Aufstiegs BAföG

Finanzielle Fördermöglichkeiten bei beruflichen Weiterbildungen

Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ist das altersunabhängige Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nichtmehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen. Gefördert werden einkommens- und vermögensunabhängig die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts bei Vollzeit und Teilzeitfortbildungen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

  • bis zu 15.000 €
  • Zuschussanteil 40%
  • Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 40%

Meisterbonus

Voraussetzung

Die Prüfung muss erfolgreich abgelegt worden sein.

Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der Bonus auch mehrfach (je bestandener Prüfung) gewährt werden.

Bei gleichzeitiger Teilnahme am schulischen und beruflichen Prüfungsverfahren (z.B. Fachschule/Kammerprüfung) wird der Bonus lediglich einmal für die zeitlich erste Prüfung gewährt. Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Der Bonus beträgt derzeit 1 500 Euro.

Steuerliche Aspekte

Den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen können Arbeitnehmer bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigen lassen.

Fort- und Weiterbildungskosten sind Werbungskosten nach § 9 Einkommensteuergesetz (EStG).

Aus- und Fortbildungskosten sind beispielsweise:

  • Kursgebühren bzw. Lehrgangskosten
  • Prüfungsgebühren
  • Fachliteratur
  • Fahrtkosten zum Veranstaltungsort und zu Arbeitsgemeinschaften

WeGebAU-Programm

Arbeitnehmer die keinen Berufsabschluss haben oder 4 Jahre an- oder ungelernt beschäftigt sind, können die Weiterbildungskosten voll erstattet werden. Der Arbeitgeber kann entsprechend dem weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall einen Arbeitsentgeltzuschuss erhalten. Die Maßnahme muss jedoch zu einem Berufsabschluss oder zu einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation führen. Gelernten Arbeitnehmern in Klein- und Mittelbetrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, können die Weiterbildungskosten bis zu 75% erstattet werden. Der Arbeitgeber übernimmt mindestens 25% der Kosten. Allen übrigen Arbeitnehmern können die Weiterbildungskosten bis zu 50% erstattet werden. Der Arbeitgeber übernimmt mindestens 50% der Kosten.

Ansprechpartner:

Die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung haben Ihren Sitz in den Landratsämtern.

Landratsamt Cham

Telefon: 09971 78-420

Fax: 09971 845-141

E-Mail: bafoeg@lra.landkreis-cham.de

Landratsamt Schwandorf

Telefon: 09431 471321

Fax: 09431 471469

E-Mail: poststelle@landkreis-schwandorf.de

Landratsamt Regensburg

Telefon: 0941 4009-250

Fax: 0941 4009-427

E-Mail: ausbildungsfoerderung@landratsamt-regensburg.de

Landratsamt Straubing

Telefon: 09421 973-216

Fax: 09421 973-169,

E-Mail: linge.thomas@landkreis-straubing-bogen.de

Landratsamt Deggendorf

Telefon: 0991 3100-216

Fax: 0991 3100-41257

E-Mail: CassinC@lra-deg.bayern.de

Landratsamt Regen

Telefon: 09921 601-201

Fax: 09921 601-100

E-Mail: lweinberger@lra.landkreis-regen.de


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Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzten:

GABI BÖCKL, Meisterschule Cham
GABI BÖCKL
Meisterschule Cham
21.11.24 07:46:53